Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH
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🎯️ Über Uns
🤔 Häufig gestellte Fragen
Erste Voraussetzung ist eine Willenserklärung des Verstorbenen oder der Angehörigen. Außerdem benötigen wir die Sterbeurkunde bzw. Todesbescheinigung (vertraulicher Teil), ergänzt mit den Daten des Standesamtes; die Todesbescheinigung (vertraulicher Teil) wird benötigt, um die zweite amtsärztliche Unter suchung durchzuführen. Bei einem nicht natürlichen Todesfall wird die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft benötigt.
Sämtliche Formalitäten, die mit der Einäscherung zusammenhängen, erledigt Ihr Bestatter für Sie. Falls Sie im Vorfeld Fragen haben, dürfen Sie sich aber gerne auch direkt an das Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH wenden.
Ja, in der Regel ist es möglich, die Kremierung zu einem Wunschtermin durchzuführen. Die Terminabsprache treffen Sie direkt mit Ihrem Bestatter; so können Sie bei der Verabschiedung dabei sein oder eine Kerze anzünden.
Die Kremierung verläuft wie folgt: Der Einäscherungsöfen wird auf mindestens 850°C gebracht; der Sarg wird in den Ofen gefahren und die Verbrennung dauert etwa 1 Stunde und 15 Minuten. Die Asche wird aus der Ofenkammer entnommen, in eine Aschekapsel gefüllt, verschlossen und versiegelt und dem Bestatter übergeben.