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ALV Arbeitnehmer Lohnsteuerhilfeverein e.V. Böblingen
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🎯️ Über Uns
🤔 Häufig gestellte Fragen
Der ALV Arbeitnehmer Lohnsteuerhilfeverein e.V. erstellt Steuererklärungen, berechnet das Steuerergebnis, verhandelt mit dem Finanzamt, prüft Steuerbescheide und legt ggf. Einspruch ein. Alle Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Um Mitglied zu werden, dürfen Sie nur Einkünfte aus Lohn, Gehalt, Rente, Pension und Unterhalt beziehen, deren Höhe unbegrenzt ist. Zusätzliche Miet-, Zinseinnahmen und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen € 18.000, bei Ehegatten € 36.000 nicht übersteigen. Einnahmen aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit sind nicht erlaubt.
Der Verein berät bei Rentenbesteuerung, Abgeltungsteuer, Einkünften aus Vermietung & Verpachtung, Kapitalvermögen, privaten Veräußerungsgeschäften, Unterhaltsleistungen, Steuerklassenwahl, Riester-Rente, Kindergeld und Wohnungsbauprämie.
Der reguläre Termin für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Für die Jahre 2020-2024 gelten aufgrund der Corona-Pandemie verlängerte Fristen, z.B. für 2024 ist der 31. Juli 2025. Bei Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. April des Folgejahres.